Die Kirsch & Kollegen Rechtsanwälte zeichnen sich durch jahrzehntelange juristische Erfahrung mit Spezialisierung im Bereich des Bau- und Architektenrechts sowie durch weitere Fachanwaltschaften des Verwaltungs- und Familienrechts aus. Als einer von nur rund 3.000 Rechtsanwälten in Deutschland trägt Herr Kirsch die Bezeichnung des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht. Diese spezielle Fachanwaltschaft vereint die Bereiche des privaten und des öffentlichen Baurechts miteinander. Davon umfasst sind die Betreuung der Rechtsverhältnisse zwischen Bauherrn, Architekt und Bauunternehmer sowie die Begleitung und Betreuung von Baugenehmigungsverfahren.